Proteste gegen die Bolkestein-Richtlinie 2006. Foto: „uz“
EU setzt auf die Enteignung öffentlichen Eigentums
Der momentane EU-Wahlkampf der im Bundestag vertretenden Parteien – bis (leider) zur Partei „Die Linke“ – ist vor allem eines: Eine verordnete Märchenstunde.
Da können die führenden EU-Staaten zusammen mit der NATO vor 20 Jahren über 2.500 Menschen beim völkerrechtswidrigen Bombenkrieg gegen Jugoslawien getötet haben; da kann der französische Präsident und EU-Musterknabe Macron seinem Volk die Augen ausschießen und das Militär auf die Gelbwesten hetzen; das ist alles nicht existent, denn: Die EU sei ein Friedensprojekt.
Da wundert es wenig, dass die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) die staatlich finanzierte Märchentante spielt, wenn sie auf ihrer Webseite über die Rolle der EU für die Kommunen schreibt: „Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) werden die Kommunen erstmals im EU-Primärrecht erwähnt, und ihr Recht auf Kommunale Selbstverwaltung verankert.“ Und weil das so in der Ersatz-Verfassung der EU steht, liegt für die BpB auf der Hand: Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist Praxis der EU-Institutionen. Ein aktueller Realitätscheck zeigt das Gegenteil.